Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der
Novaura-Care GmbH
Grüninger Dorfstraße 14, 14778 Wenzlow
Amtsgericht Potsdam, HRB 41302, USt-IdNr. DE459333073
vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Kevin Kujat
E-Mail: kontakt@novaura.de
(im Folgenden „Anbieter“)
und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“) über Schulungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Beratungsleistungen im Bereich Brandschutz, Erste Hilfe sowie verwandter Gebiete geschlossen werden.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Schulungs- und Beratungsangebote auf der Website sowie in Prospekten und Angeboten stellt kein bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Mit Absenden der Buchung (Online-Buchung oder schriftliche Anmeldung) gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Anbieter nimmt das Angebot durch ausdrückliche Buchungsbestätigung in Textform (E-Mail) an. Der Zugang einer automatisierten Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
(3) Button-Lösung gemäß § 312j Abs. 3 BGB: Im Rahmen einer Online-Buchung über die Website wird die Bestellung über eine eindeutig beschriftete Schaltfläche („Zahlungspflichtig buchen“ oder eine inhaltlich entsprechende Formulierung) abgeschlossen. Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis sowie die anfallenden Nebenkosten klar und verständlich angezeigt (§ 312j Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB).
(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter intern gespeichert; eine eigene Abrufmöglichkeit über die Website besteht nicht. Auf Wunsch wird dem Kunden eine Vertragskopie in Textform übersandt.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise und Steuern
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website bzw. im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Die Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Novaura-Care GmbH unterliegt der Regelbesteuerung; die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG findet keine Anwendung.
(2) Hinweis zu § 4 Nr. 21 a) bb) UStG: Soweit eine Schulung durch eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde (in Brandenburg: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport — MBJS) als „auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitend“ anerkannt ist, kann die jeweilige Leistung von der Umsatzsteuer befreit sein. Eine solche Befreiung wird, soweit anwendbar, gesondert ausgewiesen und gilt vorbehaltlich des Vorliegens einer wirksamen MBJS-Bescheinigung im Zeitpunkt der Leistungserbringung.
(3) Etwaige Nebenkosten (z. B. Anfahrtspauschalen bei Inhouse-Schulungen außerhalb des Standardgebiets, Materialkostenpauschalen) werden vor Vertragsschluss klar und verständlich ausgewiesen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde kann — soweit angeboten — zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:
a) Zahlung über Stripe (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, weitere Stripe-Methoden) — Belastung erfolgt mit Vertragsschluss;
b) Zahlung über PayPal — die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, unter Geltung der jeweils gültigen PayPal-Nutzungsbedingungen abgewickelt. Die Voraussetzungen hierfür richten sich nach den Bedingungen von PayPal; in der Regel ist ein PayPal-Konto erforderlich;
c) Vorkasse per Banküberweisung auf das Geschäftskonto der Novaura-Care GmbH;
d) Rechnung mit Zahlungsziel — sofern individuell vereinbart, insbesondere im Geschäftskundenverhältnis.
Die Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden — soweit er Unternehmer ist — nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Leistungserbringung und Absage durch den Anbieter
(1) Der Anbieter erbringt die Schulungs- und Beratungsleistungen in folgenden Formaten:
a) Präsenzschulungen an den Standorten des Anbieters oder an einem vereinbarten Drittort;
b) Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Kunden;
c) Digitale Wissensbibliothek (Moodle-LMS) als ergänzendes Lernangebot. Der Zugang wird im jeweils vereinbarten Umfang freigeschaltet. Es werden ausdrücklich keine Online-Prüfungen und keine Erfolgskontrollen im Sinne des FernUSG durchgeführt; das LMS dient ausschließlich der Bereitstellung von Lehrmaterialien;
d) Online-Live-Schulungen über Microsoft Teams oder Cisco Webex — derzeit „in Vorbereitung„; eine Buchung dieses Formats ist erst nach gesonderter Freischaltung möglich.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, qualifizierte Dritte (insbesondere Honorardozentinnen und -dozenten sowie kooperierende Bildungsträger) zur Leistungserbringung einzusetzen.
(3) Ersatzdozent / Terminverlegung. Bei Erkrankung des vorgesehenen Dozenten oder vergleichbaren wichtigen Gründen ist der Anbieter berechtigt, einen gleich qualifizierten Ersatzdozenten einzusetzen oder die Veranstaltung in einen zeitnahen Ersatztermin zu verlegen.
(4) Absage durch den Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei
- Erkrankung oder sonstiger kurzfristiger Verhinderung des Dozenten und fehlender Verfügbarkeit eines Ersatzdozenten,
- höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Ausfall der Veranstaltungsstätte,
- Nichterreichen der für die Durchführung erforderlichen Mindestteilnehmerzahl,
- sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden wichtigen Gründen.
(5) Im Fall einer Absage nach Absatz 4 bietet der Anbieter dem Kunden vorrangig einen zeitnahen Ersatztermin an. Nimmt der Kunde den Ersatztermin nicht wahr oder kann kein Ersatztermin angeboten werden, werden bereits gezahlte Entgelte für die abgesagte Leistung erstattet.
(6) Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden wegen einer Absage oder Verschiebung sind ausgeschlossen. Unberührt und von diesem Ausschluss ausgenommen bleibt die Haftung nach § 13 (insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten). Der Anbieter ersetzt insbesondere keine vergeblichen Aufwendungen des Kunden (z. B. Reise-, Übernachtungs- oder Ausfallkosten), soweit nicht ein Haftungsfall nach § 13 vorliegt.
§ 6 Abnahme- und Einlösefrist gebuchter Leistungen
(1) Gebuchte und bezahlte Leistungen sind vom Kunden innerhalb von zwölf Monaten ab Vertragsschluss abzunehmen, das heißt durch Wahrnehmung eines angebotenen oder vereinbarten Termins einzulösen. Der Anbieter stellt im Rahmen seiner verfügbaren Kapazitäten geeignete Termine zur Verfügung.
(2) Nimmt der Kunde die Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 ab, kann der Anbieter ihm eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist entfällt der Anspruch auf Leistungserbringung.
(3) In diesem Fall behält der Anbieter den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Nichtdurchführung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Leistung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 615 Satz 2 BGB entsprechend). Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere das Widerrufsrecht nach § 12, bleiben unberührt.
§ 7 Stornierung, Umbuchung und Ersatzteilnehmer
(1) Vorrang des Widerrufsrechts. Bei Verbrauchern bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 12 unberührt und geht den nachfolgenden Stornoregelungen vor.
(2) Stornierung durch Verbraucher (außerhalb und nach Ablauf des Widerrufsrechts). Es gilt folgende nach Zeitpunkt gestaffelte Stornopauschale, berechnet vom Brutto-Buchungspreis:
| Stornierung … | Stornopauschale |
|---|---|
| bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 0 % |
| 27 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 25 % |
| 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 50 % |
| Nichterscheinen / No-Show | 100 % |
| ———————————————– | ———————– |
Dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).
(3) Stornierung durch Unternehmer (B2B). Ein Anspruch des Unternehmers auf Stornierung des Vertrages besteht nicht. Eine Stornierung ist nur
a) im Wege der Kulanz nach gesonderter Vereinbarung mit dem Anbieter oder
b) gegen Zahlung einer pauschalierten Entschädigung in Höhe von 75 % des vereinbarten Netto-Auftragswertes
möglich. Die Pauschale nach lit. b tritt an die Stelle des entgangenen Entgelts und etwaiger Stornoaufwände. Dem Unternehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt vorbehalten, einen tatsächlich höheren Schaden konkret nachzuweisen und geltend zu machen.
(4) Umbuchung. Der Kunde kann bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn einen Wechsel auf einen Ersatztermin beantragen. Spätere Umbuchungen sind nur nach Maßgabe verfügbarer Kapazitäten möglich.
(5) Ersatzteilnehmer. Anstelle eines angemeldeten Teilnehmers kann bis zum Veranstaltungsbeginn ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Für die hierdurch entstehende Bearbeitung wird eine Aufwandspauschale von 5,00 EUR je geänderten Teilnehmer erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(6) Sämtliche Stornierungen, Umbuchungen und Benennungen von Ersatzteilnehmern bedürfen der Textform (E-Mail an kontakt@novaura.de genügt).
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bei Inhouse-Schulungen stellt der Kunde rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn unentgeltlich einen geeigneten Schulungsraum mit ausreichender Größe, Stromversorgung, Beleuchtung, Lüftungsmöglichkeit, Bestuhlung sowie — soweit erforderlich — Projektions- und Demonstrationsflächen zur Verfügung.
(2) Bei praktischen Übungen (z. B. Feuerlöschübungen) stellt der Kunde im Außenbereich eine geeignete, sichere und gefahrlose Übungs- bzw. Löschfläche zur Verfügung; alternativ erfolgen praktische Anteile an einem vom Anbieter benannten Ort. Sollte der Anbieter das stellen wird eine Gebühr von 400,00€ fällig falls nicht anders vereinbart.
(3) Folgen unzureichender Mitwirkung. Stellt der Kunde einen geeigneten Schulungsraum oder eine sichere Löschfläche nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in geeignetem Zustand bereit und kann die Veranstaltung deshalb nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, gerät der Kunde in Annahmeverzug. In diesem Fall gilt:
a) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Leistung unter ungeeigneten oder unsicheren Bedingungen zu erbringen; die Sicherheit der Teilnehmer und Dozenten hat Vorrang.
b) Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt bestehen; der Anbieter muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen (§ 615 BGB entsprechend). Bereits angefallene Kosten (insbesondere Anfahrt, Dozentenhonorar, vorgehaltene Ausrüstung) sind in jedem Fall zu vergüten.
c) Ein Ersatztermin ist gesondert zu vereinbaren; dieser kann von der Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten bzw. einer sicheren Löschfläche sowie ggf. von einer erneuten Vergütung der zusätzlichen Durchführungskosten abhängig gemacht werden.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass nur Personen an Schulungen teilnehmen, die hierzu körperlich und gesundheitlich in der Lage sind. Relevante gesundheitliche Einschränkungen sind dem Anbieter rechtzeitig mitzuteilen, soweit dies für eine sichere Teilnahme erforderlich ist.
(5) Bei Online-Live-Schulungen (sobald verfügbar) trägt der Kunde dafür Sorge, dass geeignete Hard- und Software sowie eine ausreichend stabile Internetverbindung vorhanden sind.
(6) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 9 Teilnehmerdaten und Datenkorrekturen
(1) Die für Anmeldung, Durchführung und Bescheinigung erforderlichen Teilnehmerdaten (insbesondere Vor- und Nachname, Geburtsdatum, soweit für die Bescheinigung erforderlich) werden vom Kunden bzw. von den Teilnehmern selbst bereitgestellt — entweder durch Online-Eingabe im Buchungsprozess oder durch eigenständige Erfassung bzw. Prüfung vor Ort.
(2) Der Kunde bzw. der Teilnehmer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich. Der Kunde bzw. Teilnehmer hat die Möglichkeit und Obliegenheit, die Daten vor Ausstellung von Bescheinigungen zu prüfen.
(3) Werden nach Bereitstellung bzw. nach der Möglichkeit zur Prüfung Korrekturen erforderlich, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden bzw. Teilnehmers beruhen, wird für den hierdurch entstehenden Bearbeitungsaufwand (einschließlich Neuausstellung betroffener Bescheinigungen) eine Aufwandspauschale von 10,00 EUR je betroffenem Teilnehmer und Korrekturvorgang erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(4) Keine Gebühr nach Absatz 3 fällt an, soweit die Korrektur auf einem Fehler im Verantwortungsbereich des Anbieters beruht.
§ 10 Identitätsnachweis, Zertifikate und Bescheinigungen
(1) Identitätsnachweis. Teilnehmer haben zum Kurs einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder gleichwertiges Dokument) zur Überprüfung der Identität mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Kann die Identität eines Teilnehmers nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist die Ausstellung eines Zertifikats bzw. einer personenbezogenen Bescheinigung nicht möglich. Dies dient der Sicherstellung der korrekten und missbrauchssicheren Zuordnung der Qualifikationsnachweise.
(2) Abbruch durch den Teilnehmer. Bricht ein Teilnehmer den Kurs vorzeitig ab — gleich aus welchem Grund, einschließlich Erkrankung oder sonstiger persönlicher Gründe — und absolviert er die Schulung dadurch nicht vollständig, besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Zertifikats und kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte. Eine Kulanzregelung (z. B. Nachholtermin) bleibt dem Anbieter im Einzelfall vorbehalten.
(3) Bereitstellung der Bescheinigungen. Zertifikate und Bescheinigungen werden — soweit nicht anders vereinbart — digital über einen personalisierten Abruflink bereitgestellt. Der Abruflink ist 30 Tage ab Bereitstellung gültig.
(4) Erneute Ausstellung. Wird der Abruflink innerhalb der Gültigkeitsdauer nach Absatz 3 nicht abgerufen und ist deshalb eine erneute Bereitstellung erforderlich, wird hierfür eine Aufwandspauschale von 10,00 EUR je Bescheinigung erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Gesetzlich zwingende Ansprüche auf Ausstellung von Nachweisen bleiben unberührt.
§ 11 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Im Rahmen einzelner Schulungen können — etwa zu Dokumentations- oder Marketingzwecken — Bild- oder Videoaufnahmen angefertigt werden. Solche Aufnahmen erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer vorab eingeholten, gesonderten schriftlichen Einwilligung der jeweiligen Teilnehmerin oder des jeweiligen Teilnehmers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. §§ 22, 23 KUG).
(2) Die Einwilligung ist freiwillig. Die Teilnahme an der Schulung ist nicht von der Erteilung der Einwilligung abhängig. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
(3) Eigene Aufnahmen des Kunden / der Teilnehmer (vom Schulungsgeschehen, von Dozenten oder anderen Teilnehmern) sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters und der jeweils abgebildeten Personen zulässig.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher / kein Widerrufsrecht für Unternehmer
(1) Verbraucher (§ 13 BGB) steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachstehenden Widerrufsbelehrung.
(2) Unternehmern (§ 14 BGB) steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die nachstehende Widerrufsbelehrung gilt insoweit nicht.
(3) Elektronische Widerrufsfunktion (ab 19. Juni 2026). Verbraucher können ihr Widerrufsrecht für online geschlossene Verträge auch über die elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) auf der Website ausüben. Nach Nutzung dieser Funktion übermittelt der Anbieter dem Verbraucher unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs des Widerrufs in Textform. Die Funktion ist erreichbar unter www.novaura.de/widerrufsfunktion.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB bei werkvertraglichen, §§ 280 ff. BGB bei dienstvertraglichen Bestandteilen).
(2) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz — gleich aus welchem Rechtsgrund — ist beschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz: unbeschränkt;
b) bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden;
c) im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.
§ 14 Datenschutz
Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.novaura.de/datenschutz.
§ 15 Streitbeilegung
Die Novaura-Care GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
Hinweis: Die ehemalige Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission wurde mit Ablauf des 20. Juli 2025 abgeschaltet; ein Verweis auf diese Plattform ist daher nicht mehr zulässig und unterbleibt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hierdurch eingeschränkt werden (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Stand dieser AGB: 20.06.2026
Widerrufsbelehrung
(Gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht, § 12 Abs. 2.)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Novaura-Care GmbH
Grüninger Dorfstraße 14
14778 Wenzlow
Telefon: 033833 / 75 99 92
E-Mail: kontakt@novaura.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch über unsere elektronische Widerrufsfunktion unter www.novaura.de/widerrufsfunktion ausüben; in diesem Fall übermitteln wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs in Textform.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Ausdrückliche Aufforderung nach § 356 Abs. 4 BGB (vorzeitiger Beginn): Sofern Sie wünschen, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben. Bei nur teilweiser Erbringung schulden Sie im Falle eines Widerrufs Wertersatz nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen. Eine entsprechende Zustimmung und Kenntnisbestätigung wird im Buchungsprozess gesondert über eine eindeutig beschriftete Checkbox eingeholt.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Novaura-Care GmbH
Grüninger Dorfstraße 14
14778 Wenzlow
E-Mail: kontakt@novaura.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über die Erbringung folgender Dienstleistung (*):
__________________________________________________________________
Bestellt am (*) / Buchungsbestätigung erhalten am (*): _______________
Name des/der Verbraucher(s): _______________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _________
Datum: ______________
(*) Unzutreffendes streichen.