Gesetzlich konform nach ArbSchG & DGUV

Betrieblicher Arbeitsschutz mit System

Ihr wichtigstes Kapital sind gesunde Mitarbeiter. Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber dabei, gesetzliche Vorgaben rechtssicher zu erfüllen, Arbeitsunfälle zu minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Ganzheitlich, pragmatisch und direkt bei Ihnen vor Ort.

Das Rundum-Sorglos-Paket

Ihr 360° All-in-One Arbeitsschutz

Warum mühsam drei verschiedene Dienstleister koordinieren? Bei novaura erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Beratung und alle Pflicht-Schulungen für Ihre Belegschaft komplett aus einer Hand. Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven.

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1. Rechtssichere Beratung

Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und dauerhafte Stellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa).

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2. Brandschutz-Schulung

Inhouse-Ausbildung zum Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragten und die Umsetzung der jährlichen Unterweisung.

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3. Notfall & Prävention

Zertifizierte Erste-Hilfe-Kurse (inkl. BG-Abrechnung1) und die gesetzliche Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten (SiBe).

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4. Technik & Wartung

Lückenlose Feuerlöscher-Prüfung und Wartung Ihrer Brandschutztechnik durch unseren Partnerbetrieb Brandschutz K&K.

Verantwortung der Geschäftsführung

Arbeitsschutz ist Chefsache: Haftungsrisiken minimieren

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) trägt der Arbeitgeber die volle Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten. Ein ignorierter Arbeitsschutz ist nicht nur fahrlässig, sondern kann im Fall eines Unfalls fatale Folgen haben: von Regressforderungen der Berufsgenossenschaften bis hin zur persönlichen Strafbarkeit (Organisationsverschulden).

Prävention zahlt sich aus: Ein gut strukturierter Arbeitsschutz kostet nicht nur Geld – er spart es. Weniger Arbeitsunfälle bedeuten weniger Ausfalltage, motiviertere Mitarbeiter und reibungslose Betriebsabläufe. novaura bringt System in Ihre Prozesse, damit Sie sich beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wir kommen direkt in Ihren Betrieb

Ob Schulung der Sicherheitsbeauftragten oder die Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit: Wir arbeiten praxisnah direkt bei Ihnen vor Ort.

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Stark vertreten in Berlin & Brandenburg

In unserer Heimatregion sind wir täglich im Einsatz. Hier können wir Ihnen eine besonders enge und flexible Betreuung garantieren!

Unser weiteres Einzugsgebiet:

Häufige Fragen zum Arbeitsschutz

Basiswissen für Arbeitgeber zur DGUV und dem Arbeitsschutzgesetz.

Was umfasst der betriebliche Arbeitsschutz?
Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die der Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dienen. Dazu gehören technische, organisatorische und personelle Maßnahmen (wie z.B. die Stellung von Schutzausrüstung oder die Schulung von Mitarbeitern).
Ab wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen (ab dem ersten Mitarbeiter) verpflichtet, sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen zu lassen (DGUV Vorschrift 2). Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der Betriebsgröße und der Gefährdungsklasse Ihres Unternehmens.
Was ist der Unterschied zwischen SiFa und SiBe?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist ein Experte (meist extern), der den Unternehmer berät. Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist ein eigener Mitarbeiter aus der Belegschaft, der den Arbeitsschutz vor Ort ehrenamtlich unterstützt und als Ansprechpartner für die Kollegen dient.
Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja, das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) schreibt zwingend vor, dass Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen schriftlich dokumentieren müssen.
Kann der Arbeitsschutz über die BG abgerechnet werden?
Nein. Während die BG-Abrechnung1 bei Erste-Hilfe-Kursen gängig ist, sind die Beratungsleistungen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung klassische Unternehmerpflichten, deren Kosten vom Unternehmen getragen werden.
¹ Wichtiger Hinweis zur BG-Abrechnung:
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse in der Regel nur Erste-Hilfe-Ausbildungen betrifft. Allgemeine Arbeitsschutzberatungen und Inhouse-Schulungen zum Arbeitsschutz sind unternehmerische Pflichten und werden in Rechnung gestellt.