Vorbeugender Brandschutz

Brandschutz-Kurse & Services

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Betrieblicher Brandschutz: Sicherheit trifft auf Gesetzgebung

Der vorbeugende Brandschutz ist für Unternehmen nicht nur eine moralische Verpflichtung zum Schutz der Belegschaft, sondern streng durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) geregelt. Ob Bürogebäude, Industriehalle oder Pflegeeinrichtung – im Ernstfall entscheiden ausgebildete Mitarbeiter, eine klare Notfallkommunikation und funktionierende Feuerlöscher über Leben und Tod.

Als ganzheitlicher Sicherheitsdienstleister bietet novaura Ihnen das komplette Spektrum: Von der Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer über praxisnahes Feuerlöscher-Training am Simulator bis hin zur Prüfung Ihrer Brandschutztechnik. Wir schulen praxisnah, DGUV-konform und direkt bei Ihnen vor Ort (Inhouse).

10 Häufige Fragen zum betrieblichen Brandschutz

Die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Antworten für Arbeitgeber.

1. Ist ein Brandschutzhelfer im Betrieb gesetzlich Pflicht?
Ja. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte für die Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen und auszubilden.
2. Wie viele Brandschutzhelfer benötigt mein Unternehmen?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) besagt, dass in der Regel 10 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Kunden oder Schichtbetrieb kann diese Quote deutlich höher liegen.
3. Werden die Kosten für Brandschutz-Kurse von der BG übernommen?
Anders als bei Erste-Hilfe-Kursen, bei denen eine BG-Abrechnung1 in der Regel problemlos möglich ist, werden die Kosten für die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten nicht von den Berufsgenossenschaften übernommen. Diese Fortbildungskosten trägt der Arbeitgeber.
4. Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Ausbildung aufgefrischt werden?
Die DGUV Information 205-023 sieht eine Auffrischung der Brandschutzhelfer-Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren vor. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (z. B. neue Maschinen oder Umbauten) muss früher nachgeschult werden.
5. Was ist der Unterschied zwischen einem Brandschutzhelfer und einem Evakuierungshelfer?
Der Brandschutzhelfer ist primär für das Löschen von Entstehungsbränden (Feuerlöscher-Einsatz) zuständig. Der Evakuierungshelfer (oder Räumungshelfer) lenkt die Menschenströme, kontrolliert Räume und sorgt dafür, dass alle Personen das Gebäude sicher verlassen. Bei novaura schulen wir beide Funktionen oft in Kombination.
6. Wie oft muss eine allgemeine Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter stattfinden?
Die Brandschutzunterweisung für die gesamte Belegschaft (Verhalten im Brandfall, Fluchtwege, Sammelplatz) muss gesetzlich mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.
7. Was macht ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter ist der zentrale Berater des Arbeitgebers in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Er erstellt Brandschutzordnungen, kontrolliert Fluchtwege und hält den Kontakt zur Feuerwehr. Für bestimmte Gebäude (z. B. Krankenhäuser, Industriebauten ab einer gewissen Größe) ist er gesetzlich vorgeschrieben.
8. Bieten Sie das Feuerlöscher-Training auch direkt bei uns vor Ort an?
Ja, das ist unsere Spezialität. Mit unserem mobilen, umweltfreundlichen Brandsimulator (gasbetrieben) kommen wir direkt auf Ihr Firmengelände. So können Ihre Mitarbeiter den Einsatz echter Feuerlöscher ohne Gefahr und Schmutz direkt am Arbeitsplatz üben.
9. Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?
Tragbare Feuerlöscher müssen gemäß DIN EN 3 und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 in der Regel alle 2 Jahre von einem Sachkundigen geprüft und gewartet werden, um die Funktionsbereitschaft zu garantieren. Wir übernehmen diesen Service gerne für Sie.
10. Erhalten wir nach den Kursen ein Zertifikat für unsere Dokumentation?
Absolut. Nach jeder erfolgreichen Teilnahme (egal ob Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer oder Feuerlöscher-Training) stellen wir personalisierte Zertifikate aus. Diese dienen Ihnen als rechtssicherer Nachweis für Behörden, Versicherungen und die Berufsgenossenschaft.