DGUV Anerkannte Fortbildung

Erste-Hilfe Fortbildung (Auffrischung)

Das praxisnahe Training für Unternehmen zur gesetzlichen Verlängerung des Ersthelfer-Status. Ideal für betriebliche Ersthelfer, deren Grundkurs maximal zwei Jahre zurückliegt.

9 Unterrichtseinheiten (UE) Fokus auf Praxistraining Abrechnung über BG1

Erste-Hilfe Auffrischung für Betriebe

Alle zwei Jahre ist es soweit: Die Erste-Hilfe Fortbildung für Betriebe steht an. Dieses kompakte Training frischt das Wissen Ihrer Mitarbeiter auf und sichert den gesetzlichen Status als betrieblicher Ersthelfer.

  • Der 2-Jahres-Rhythmus: Gesetzlich vorgeschrieben für alle zertifizierten betrieblichen Ersthelfer im Unternehmen.
  • Praxis statt Theorie: Wir trainieren aktiv Notfallsituationen, Reanimation und den Umgang mit dem Defibrillator (AED).
  • Sicherheit am Arbeitsplatz: Ihre Mitarbeiter sind sofort wieder handlungsfähig, wenn jede Sekunde zählt.
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Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft1

Genau wie bei der Grundausbildung können wir die Gebühren für das Erste-Hilfe Training im Unternehmen direkt über die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse abrechnen1.

Ihr Vorteil: Keine Vorkasse für Sie. Senden Sie uns einfach das unterschriebene BG-Abrechnungsformular zum Kurstag mit. Den Rest erledigen wir1.

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🚛 Deutschlandweit Inhouse

Fortbildung direkt in Ihrem Unternehmen?

Sparen Sie Arbeitszeit und Reisekosten. Ab 15 Teilnehmern kommen unsere Trainer bundesweit zu Ihnen und frischen das Wissen Ihres Teams vor Ort auf.

Konditionen für Inhouse-Trainings:
  • Möglich ab einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen.
  • Bei weniger als 15 Personen stellen wir lediglich die preisliche Differenz in Rechnung.
  • Die Abrechnung der anwesenden Teilnehmer erfolgt bequem über Ihre Berufsgenossenschaft1.
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Wir kommen direkt in Ihren Betrieb

Sparen Sie sich lange Anfahrtswege für Ihr Team. Wir schulen Ihre Mitarbeiter praxisnah und maßgeschneidert direkt in Ihren eigenen Räumlichkeiten. Unser primäres Einzugsgebiet:

📍 Berlin 📍 Brandenburg 📍 Braunschweig 📍 Cottbus 📍 Dessau 📍 Dresden 📍 Frankfurt (Oder) 📍 Halle 📍 Hannover 📍 Leipzig 📍 Magdeburg 📍 Potsdam 🌍 Deutschlandweit auf Anfrage
¹ Wichtiger Hinweis zur BG-Abrechnung: Bitte klären Sie die Kostenübernahme für Ihre Mitarbeiter zwingend vor Kursbeginn mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Sollte die BG/Unfallkasse die Kosten für das eingereichte Abrechnungsformular im Nachhinein nicht, oder nur für eine anteilige Personenanzahl übernehmen, wird dem Auftraggeber bzw. dem Unternehmen die offene Differenz der Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt.