Die jährliche Brandschutzunterweisung
Befähigen Sie Ihre Mitarbeiter zum richtigen Verhalten im Ernstfall. Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber flexibel und rechtssicher – entweder als persönliches Inhouse-Training oder jederzeit abrufbar über unser innovatives E-Learning-Portal.
Die gesetzliche Pflicht für alle Mitarbeiter
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und der ASR A2.2 muss jeder Arbeitgeber alle Beschäftigten (inklusive Aushilfen) mindestens einmal jährlich über die bei ihrer Arbeit auftretenden Brandgefahren und das richtige Verhalten im Notfall unterweisen.
- Brandgefahren im Betrieb: Erkennen und Vermeiden von Zündquellen am Arbeitsplatz.
- Flucht- und Rettungswege: Wo ist der nächste Notausgang? Wo befindet sich der Sammelplatz?
- Verhalten im Ernstfall: Wie setze ich einen Notruf richtig ab? Wie alarmiere ich Kollegen ohne Panik auszulösen?
Die smarte Lösung: Unser E-Learning
Es ist oft unmöglich, alle Mitarbeiter zeitgleich in einem Raum zu versammeln. Genau dafür haben wir unser Online-Training entwickelt.
Die Mitarbeiter können das E-Learning jederzeit flexibel am PC oder Tablet absolvieren. Ein abschließendes Quiz sichert den Verständnisabgleich. So haben Sie als Arbeitgeber den rechtssicheren Nachweis (Zertifikat), dass der Inhalt nicht nur angesehen, sondern auch wirklich verstanden wurde!
Sinnvolle Kombination: Praxis am Feuerlöscher
Graue Theorie rettet keine Leben. Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.2) schreibt vor, dass Mitarbeiter regelmäßig praktisch im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu üben haben. Wir verbinden die jährliche Brandschutzunterweisung bei Ihnen vor Ort gerne direkt mit unserem beliebten, praxisnahen Feuerlöscher-Training am echten Brandsimulator.
Rundum abgesichert: Nach dem Training müssen die Feuerlöscher geprüft und neu befüllt werden? Kein Problem. Durch unsere enge Kooperation mit dem Fachbetrieb Brandschutz K&K erhalten Sie Schulung und die anschließende gesetzliche Wartung Ihrer Feuerlöscher lückenlos aus einer Hand!
Vermeiden Sie Haftungsfallen: Die lückenlose Dokumentationspflicht
Ein häufiger Fehler in Unternehmen: Die Brandschutzunterweisung wird zwar mündlich durchgeführt, aber nicht rechtssicher dokumentiert. Kommt es zu einem Brandfall oder Personenschaden, prüfen Gewerbeaufsicht, Versicherungen und die Berufsgenossenschaft sofort Ihre Unterlagen.
Fehlt der schriftliche Nachweis, drohen dem Arbeitgeber im schlimmsten Fall empfindliche Bußgelder oder der Verlust des Versicherungsschutzes (Organisationsverschulden). Genau hier setzt das System von novaura an: Ob beim Inhouse-Training vor Ort oder in unserem digitalen E-Learning – wir garantieren Ihnen einen revisionssicheren Prozess.
Ihre novaura Sicherheits-Garantie:
- Zertifizierter Nachweis: Jeder Teilnehmer erhält nach dem Verständnisabgleich ein persönliches, datiertes Zertifikat.
- Rechtssichere Inhalte: Unsere Lehrmaterialien sind stets auf dem neuesten Stand der DGUV Vorschriften und der ASR A2.2.
- Transparente Übersicht: HR-Abteilungen und Führungskräfte wissen genau, wer die jährliche Pflicht bereits erfüllt hat.
- Automatisierte Entlastung: Sparen Sie sich das lästige Einsammeln von Unterschriftenlisten.
Das sagen unsere Kunden
Vertrauen durch Kompetenz. Lesen Sie, was Praxen, Firmen und Teilnehmer über unsere Schulungen berichten.
"Endlich mal eine Brandschutzunterweisung, die nicht langweilig war! Der Dozent war super sympathisch und das Feuerlöscher-Training draußen hat dem ganzen Team richtig Spaß gemacht."
Michael T.
Geschäftsführer
"Wir haben unser komplettes Praxisteam im Bereich Notfalltraining schulen lassen. Sehr professionell, extrem praxisnah und absolut auf unsere Bedürfnisse abgestimmt. Top!"
Dr. Sabine L.
Zahnarztpraxis
"Schnelle Terminfindung für unsere Inhouse-Erste-Hilfe. Die Kombination aus Schulung und der Prüfung unserer Feuerlöscher durch K&K ist für uns als Betrieb ein absoluter Traum."
Thomas H.
Logistikzentrum
Wir kommen direkt in Ihren Betrieb
Sparen Sie sich lange Anfahrtswege für Ihr Team. Wir schulen Ihre Mitarbeiter praxisnah und maßgeschneidert direkt in Ihren eigenen Räumlichkeiten. Unser primäres Einzugsgebiet:
10 Häufige Fragen zur Brandschutzunterweisung
Alles zu rechtlichen Fristen, E-Learning und Inhalten für Arbeitgeber.
1. Ist die Brandschutzunterweisung gesetzlich Pflicht?
2. Wie oft muss die Unterweisung durchgeführt werden?
3. Wer muss an der Brandschutzunterweisung teilnehmen?
4. Was ist der Unterschied zur Brandschutzhelfer-Ausbildung?
5. Reicht ein reines Online-Video als Unterweisung aus?
6. Welche Inhalte werden in der Unterweisung geschult?
7. Kann die Unterweisung mit einem Praxis-Training verbunden werden?
8. Übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG) die Kosten für die Unterweisung?
9. Gibt es am Ende ein Zertifikat für das Qualitätsmanagement?
10. Muss die Unterweisung während der Arbeitszeit stattfinden?
Die Abrechnung über die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft betrifft in der Regel ausschließlich zertifizierte Erste-Hilfe-Lehrgänge. Brandschutzunterweisungen sind reine Arbeitgeberleistungen und werden privat bzw. dem Unternehmen in Rechnung gestellt.