Ein kleiner Schnitt mit dem Cutter-Messer oder eine Verbrennung an der Kaffeemaschine: Unfälle passieren. Gut, wenn der Erste-Hilfe-Kasten schnell zur Hand ist. Schlecht, wenn die Pflaster nicht mehr kleben oder sterile Kompressen abgelaufen sind. Bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft (BG) oder Gewerbeaufsicht fällt das sofort auf.
Welcher Verbandkasten ist der richtige?
Die Arbeitsstättenregel ASR A4.3 regelt ganz genau, was in Unternehmen vorhanden sein muss. Es gibt primär zwei wichtige Normen:
- DIN 13157 (Kleiner Verbandkasten): Reicht für Verwaltungs- und Handelsbetriebe bis 50 Beschäftigte. Auf Baustellen reicht er nur für bis zu 10 Beschäftigte.
- DIN 13169 (Großer Verbandkasten): Enthält exakt die doppelte Menge der DIN 13157. Wird in Büros ab 51 Mitarbeitern benötigt (oder man nutzt zwei kleine Kästen).
Achtung beim Ablaufdatum!
Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass sterile Verbandmaterialien (wie Kompressen oder Verbandpäckchen) ein Ablaufdatum haben. In der Regel liegt dieses bei etwa 5 Jahren nach der Herstellung. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Sterilität nicht mehr garantiert – das Material darf nicht mehr verwendet werden und muss zwingend ausgetauscht werden. Auch Pflaster verlieren über die Jahre ihre Klebkraft.
Der novaura Praxis-Tipp
Bestimmen Sie im Unternehmen eine verantwortliche Person (idealerweise einen ausgebildeten betrieblichen Ersthelfer), die den Kasten mindestens halbjährlich kontrolliert. Verbrauchte Materialien (wie Pflaster) müssen ohnehin sofort nachgefüllt werden. Tipp: Dokumentieren Sie jede Entnahme in einem Verbandbuch!
Haben Sie genügend Ersthelfer im Betrieb?
Das beste Material nützt nichts, wenn niemand weiß, wie man es anwendet. Betriebe ab 2 anwesenden Versicherten benötigen ausgebildete Ersthelfer.
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Gute Nachrichten: Die Kosten für diesen Kurs können meist direkt über die BG-Abrechnung1 erfolgen!