Sicherheit nach DIN EN 3 & ASR A2.2

Feuerlöscher-Wartung im Betrieb

Ein Feuerlöscher rettet nur Leben, wenn er im Ernstfall einwandfrei funktioniert. Wir sorgen gemeinsam mit unserem Fachpartner dafür, dass Ihre Brandschutztechnik rechtssicher geprüft ist – lückenlos, zertifiziert und direkt bei Ihnen vor Ort.

Die 2-Jahres-Frist: Vermeiden Sie Haftungsfallen

Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.2) und die DIN EN 3 machen klare Vorgaben: Feuerlöscher in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden müssen spätestens alle 24 Monate durch eine Sachkundige Person (Befähigte Person nach TRBS 1203) geprüft werden.

Das Risiko: Wird die Frist überschritten und es kommt zu einem Brand, droht dem Arbeitgeber der Verlust des Versicherungsschutzes (Organisationsverschulden) und empfindliche Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft. Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall.

Offizieller Fachpartner

Brandschutz K&K: Kompetenz aus einer Hand

Während novaura Ihr Personal ausbildet, kümmert sich unser enger Partner Brandschutz K&K um die gesamte technische Sicherheit in Ihrem Gebäude. Als zertifizierter Fachbetrieb bietet K&K weit mehr als "nur" die Feuerlöscher-Wartung. Wir prüfen Ihre gesamte Brandschutz-Infrastruktur:

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Feuerlöscher

Prüfung nach DIN EN 3

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Brandschutztüren

Inklusive Feststellanlagen

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RWA-Anlagen

Rauch- & Wärmeabzug

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Steigleitungen

Wandhydranten (Nass/Trocken)

Mehr über K&K erfahren →

Wir prüfen direkt in Ihrem Betrieb

Kein lästiges Einschicken von Geräten. Unsere Sachkundigen kommen direkt zu Ihnen und prüfen Ihre Technik ohne Störung des Betriebsablaufs.

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Stark vertreten in Berlin & Brandenburg

In unserer Heimatregion sind unsere Techniker täglich im Einsatz. Hier können wir Ihnen oft sehr kurzfristige und flexible Termine für Ihre Wartung anbieten!

Unser weiteres Einzugsgebiet:

📍 Berlin 📍 Brandenburg 📍 Braunschweig 📍 Cottbus 📍 Dessau 📍 Dresden 📍 Frankfurt (Oder) 📍 Halle 📍 Hannover 📍 Leipzig 📍 Magdeburg 📍 Potsdam 🌍 Deutschlandweit auf Anfrage

Häufige Fragen zur Brandschutz-Prüfung

Alle rechtlichen Vorgaben für Arbeitgeber und Hausverwaltungen auf einen Blick.

Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?
Nach der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.2) und der DIN EN 3 müssen Feuerlöscher in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen mindestens alle 24 Monate geprüft werden. Bei starker Beanspruchung (z.B. durch Witterung) kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Wartung darf ausschließlich durch eine sogenannte "Sachkundige bzw. Befähigte Person" gemäß TRBS 1203 durchgeführt werden. Unser Partnerbetrieb Brandschutz K&K verfügt über all diese notwendigen Zertifizierungen.
Werden auch Steigleitungen und Brandschutztüren geprüft?
Ja. Brandschutz K&K übernimmt die komplette infrastrukturelle Prüfung in Ihrem Haus. Dazu gehören Wandhydranten (Steigleitungen nass/trocken), Brandschutztüren samt Feststellanlagen und RWA-Anlagen (Rauch- und Wärmeabzug).
Kann die Wartung mit einer Mitarbeiterschulung kombiniert werden?
Absolut! Das ist unser beliebtester Service. Während die novaura-Dozenten Ihre Mitarbeiter zum Erst- oder Brandschutzhelfer ausbilden, warten die Techniker von K&K parallel dazu ganz geräuschlos Ihre Feuerlöscher. Ein Termin, alles erledigt!
Gilt die 2-Jahres-Frist auch für private Haushalte?
Im rein privaten Bereich gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Wartung. Dennoch empfehlen wir auch hier dringend die Prüfung alle zwei Jahre, damit der Löscher im Ernstfall (z.B. bei einem Fettbrand in der Küche) verlässlich funktioniert.