Arbeitsschutzgesetz & ASR A2.2

Die jährliche Brandschutzunterweisung

Befähigen Sie Ihre Mitarbeiter zum richtigen Verhalten im Ernstfall. Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber flexibel und rechtssicher – entweder als persönliches Inhouse-Training oder jederzeit abrufbar über unser innovatives E-Learning-Portal.

Die gesetzliche Pflicht für alle Mitarbeiter

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und der ASR A2.2 muss jeder Arbeitgeber alle Beschäftigten (inklusive Aushilfen) mindestens einmal jährlich über die bei ihrer Arbeit auftretenden Brandgefahren und das richtige Verhalten im Notfall unterweisen.

  • Brandgefahren im Betrieb: Erkennen und Vermeiden von Zündquellen am Arbeitsplatz.
  • Flucht- und Rettungswege: Wo ist der nächste Notausgang? Wo befindet sich der Sammelplatz?
  • Verhalten im Ernstfall: Wie setze ich einen Notruf richtig ab? Wie alarmiere ich Kollegen ohne Panik auszulösen?
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Die smarte Lösung: Unser E-Learning

Es ist oft unmöglich, alle Mitarbeiter zeitgleich in einem Raum zu versammeln. Genau dafür haben wir unser Online-Training entwickelt.

Mit integriertem Verständnisabgleich:
Die Mitarbeiter können das E-Learning jederzeit flexibel am PC oder Tablet absolvieren. Ein abschließendes Quiz sichert den Verständnisabgleich. So haben Sie als Arbeitgeber den rechtssicheren Nachweis (Zertifikat), dass der Inhalt nicht nur angesehen, sondern auch wirklich verstanden wurde!
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Sinnvolle Kombination: Praxis am Feuerlöscher

Graue Theorie rettet keine Leben. Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.2) schreibt vor, dass Mitarbeiter regelmäßig praktisch im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu üben haben. Wir verbinden die jährliche Brandschutzunterweisung bei Ihnen vor Ort gerne direkt mit unserem beliebten, praxisnahen Feuerlöscher-Training am echten Brandsimulator.

Rundum abgesichert: Nach dem Training müssen die Feuerlöscher geprüft und neu befüllt werden? Kein Problem. Durch unsere enge Kooperation mit dem Fachbetrieb Brandschutz K&K erhalten Sie Schulung und die anschließende gesetzliche Wartung Ihrer Feuerlöscher lückenlos aus einer Hand!

Experten-Wissen für Arbeitgeber

Vermeiden Sie Haftungsfallen: Die lückenlose Dokumentationspflicht

Ein häufiger Fehler in Unternehmen: Die Brandschutzunterweisung wird zwar mündlich durchgeführt, aber nicht rechtssicher dokumentiert. Kommt es zu einem Brandfall oder Personenschaden, prüfen Gewerbeaufsicht, Versicherungen und die Berufsgenossenschaft sofort Ihre Unterlagen.

Fehlt der schriftliche Nachweis, drohen dem Arbeitgeber im schlimmsten Fall empfindliche Bußgelder oder der Verlust des Versicherungsschutzes (Organisationsverschulden). Genau hier setzt das System von novaura an: Ob beim Inhouse-Training vor Ort oder in unserem digitalen E-Learning – wir garantieren Ihnen einen revisionssicheren Prozess.

Ihre novaura Sicherheits-Garantie:

  • Zertifizierter Nachweis: Jeder Teilnehmer erhält nach dem Verständnisabgleich ein persönliches, datiertes Zertifikat.
  • Rechtssichere Inhalte: Unsere Lehrmaterialien sind stets auf dem neuesten Stand der DGUV Vorschriften und der ASR A2.2.
  • Transparente Übersicht: HR-Abteilungen und Führungskräfte wissen genau, wer die jährliche Pflicht bereits erfüllt hat.
  • Automatisierte Entlastung: Sparen Sie sich das lästige Einsammeln von Unterschriftenlisten.

Das sagen unsere Kunden

Vertrauen durch Kompetenz. Lesen Sie, was Praxen, Firmen und Teilnehmer über unsere Schulungen berichten.

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"Endlich mal eine Brandschutzunterweisung, die nicht langweilig war! Der Dozent war super sympathisch und das Feuerlöscher-Training draußen hat dem ganzen Team richtig Spaß gemacht."

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Michael T.

Geschäftsführer

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"Wir haben unser komplettes Praxisteam im Bereich Notfalltraining schulen lassen. Sehr professionell, extrem praxisnah und absolut auf unsere Bedürfnisse abgestimmt. Top!"

S

Dr. Sabine L.

Zahnarztpraxis

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"Schnelle Terminfindung für unsere Inhouse-Erste-Hilfe. Die Kombination aus Schulung und der Prüfung unserer Feuerlöscher durch K&K ist für uns als Betrieb ein absoluter Traum."

T

Thomas H.

Logistikzentrum

Wir kommen direkt in Ihren Betrieb

Sparen Sie sich lange Anfahrtswege für Ihr Team. Wir schulen Ihre Mitarbeiter praxisnah und maßgeschneidert direkt in Ihren eigenen Räumlichkeiten. Unser primäres Einzugsgebiet:

📍 Berlin 📍 Brandenburg 📍 Braunschweig 📍 Cottbus 📍 Dessau 📍 Dresden 📍 Frankfurt (Oder) 📍 Halle 📍 Hannover 📍 Leipzig 📍 Magdeburg 📍 Potsdam 🌍 Deutschlandweit auf Anfrage

10 Häufige Fragen zur Brandschutzunterweisung

Alles zu rechtlichen Fristen, E-Learning und Inhalten für Arbeitgeber.

1. Ist die Brandschutzunterweisung gesetzlich Pflicht?
Ja. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 10) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichten jeden Arbeitgeber, seine Beschäftigten über Brandgefahren und Evakuierungsmaßnahmen zu unterweisen.
2. Wie oft muss die Unterweisung durchgeführt werden?
Die Brandschutzunterweisung für die gesamte Belegschaft muss zwingend mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen (z.B. Umbau) ist eine außerplanmäßige Unterweisung nötig.
3. Wer muss an der Brandschutzunterweisung teilnehmen?
Grundsätzlich alle Beschäftigten eines Unternehmens. Dazu zählen auch Aushilfen, Teilzeitkräfte, Werkstudenten und Leiharbeiter. Nur so ist sichergestellt, dass im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist.
4. Was ist der Unterschied zur Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Unterweisung betrifft das Basiswissen für alle Mitarbeiter. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist eine intensivere Fachausbildung, die gesetzlich nur für einen bestimmten Teil der Belegschaft (meist 5 bis 10 %) gefordert wird.
5. Reicht ein reines Online-Video als Unterweisung aus?
Ein einfaches Video ohne Kontrolle reicht oft rechtlich nicht aus. Unser E-Learning nutzt daher einen interaktiven Verständnisabgleich (Quiz). So weisen Sie als Arbeitgeber nach, dass der Mitarbeiter die Inhalte aktiv verstanden hat.
6. Welche Inhalte werden in der Unterweisung geschult?
Typische Themen sind: das Erkennen von Brandgefahren, das richtige Absetzen eines Notrufs, das Verhalten im Brandfall, das Auffinden von Fluchtwegen und Sammelplätzen sowie die theoretischen Grundlagen von Feuerlöschern.
7. Kann die Unterweisung mit einem Praxis-Training verbunden werden?
Ja, das empfehlen wir sogar sehr! Die ASR A2.2 fordert regelmäßige praktische Löschübungen für Mitarbeiter. Wir kombinieren Inhouse-Unterweisungen gerne mit einem echten Feuerlöscher-Training am Simulator.
8. Übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG) die Kosten für die Unterweisung?
Nein. Während die BG-Abrechnung1 für reguläre Erste-Hilfe-Kurse meist möglich ist, ist die Brandschutzunterweisung eine klassische Arbeitgeberpflicht, deren Kosten vom Unternehmen selbst getragen werden.
9. Gibt es am Ende ein Zertifikat für das Qualitätsmanagement?
Ja. Sowohl bei der persönlichen Inhouse-Schulung als auch nach erfolgreichem Abschluss unseres E-Learnings erhalten die Mitarbeiter bzw. Sie als Arbeitgeber ein Zertifikat als rechtssicheren Nachweis.
10. Muss die Unterweisung während der Arbeitszeit stattfinden?
Ja. Gemäß Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitsschutzmaßnahmen (zu denen die Brandschutzunterweisung gehört) zwingend während der regulären Arbeitszeit der Beschäftigten durchzuführen. Mit unserem E-Learning können Mitarbeiter dies flexibel in ihren Arbeitstag einbauen.
¹ Wichtiger Hinweis zur BG/Unfallkassen-Abrechnung:
Die Abrechnung über die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft betrifft in der Regel ausschließlich zertifizierte Erste-Hilfe-Lehrgänge. Brandschutzunterweisungen sind reine Arbeitgeberleistungen und werden privat bzw. dem Unternehmen in Rechnung gestellt.