Kostenübernahme sichern

Hausnotruf über die Pflegekasse beantragen

Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Hausnotruf – in der Regel vollständig. Wir zeigen Ihnen die Voraussetzungen und übernehmen den Antrag für Sie.

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Die 3 Voraussetzungen für die Kostenübernahme

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Anerkannter Pflegegrad

Die betroffene Person hat mindestens Pflegegrad 1 (oder höher).

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Überwiegend allein

Die Person lebt große Teile des Tages allein oder mit jemandem, der im Notfall nicht helfen kann.

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Stromanschluss

Eine normale Steckdose genügt – Festnetz ist nicht nötig.

So beantragen Sie den Hausnotruf – in 4 Schritten

1

Beratung anfordern

Sie melden sich bei uns – telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir klären, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

2

Antrag ausfüllen

Wir bereiten den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse vor und füllen ihn gemeinsam mit Ihnen aus.

3

Pflegekasse prüft

Die Kasse bestätigt die Übernahme der Pauschale von 25,50 € pro Monat für das Grundpaket.

4

Installation vor Ort

Wir richten das Gerät ein, programmieren den Alarmplan und erklären alles in Ruhe.

Welche Unterlagen brauche ich?

Unterlage Wozu
Nachweis Pflegegrad Bescheid der Pflegekasse über den anerkannten Pflegegrad
Versichertendaten Name der Pflegekasse und Versichertennummer
Kontaktdaten Angehörige Für den persönlichen Alarmplan
Wir übernehmen den Papierkram. Sie müssen sich nicht durch Formulare kämpfen – wir füllen den Antrag mit Ihnen gemeinsam aus.

Antrag jetzt starten – wir helfen kostenlos

Ein Anruf genügt. Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen die Beantragung bei der Pflegekasse.

Jetzt beraten lassen

Häufige Fragen zur Beantragung

Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse?

Bereits ab Pflegegrad 1. Wichtig ist zusätzlich, dass die Person überwiegend allein lebt.

Wie lange dauert die Bewilligung?

In der Regel wenige Tage bis maximal zwei Wochen. Wir reichen den Antrag vollständig ein, damit es keine Rückfragen gibt.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Bei bewilligter Kostenübernahme rechnen wir die Pauschale direkt mit der Pflegekasse ab.

Was, wenn (noch) kein Pflegegrad vorliegt?

Dann können Sie den Hausnotruf als Selbstzahler nutzen und parallel einen Pflegegrad beantragen. Wir beraten Sie dazu gerne.